Reindl Vermietungen - Mietbedingungen & AGB

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Allgemeine Mietbedingungen & AGB

Rechtssichere und transparente Regelungen für die Vermietung von Eventtechnik und Werkzeugen.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Reindl Vermietung (Inhaber: Jemiro Reindl, Württemberger Str. 56, 76646 Bruchsal, nachfolgend „Vermieter“ genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Mietbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Mietbedingungen abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(2) Der Mietvertrag kommt durch die Buchung über unsere Online-Plattform (inklusive Buchungsbestätigung) oder durch eine individuelle schriftliche Auftragsbestätigung bzw. Vertragserstellung zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande.

§ 2 Mietzeit, Übergabe und Rückgabe

(1) Die Mietzeit beginnt und endet zu den im Mietvertrag beziehungsweise in der Buchungsbestätigung vereinbarten Daten und Uhrzeiten.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Übernahme sofort auf Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit und äußere Unversehrtheit zu überprüfen. Erkennbare Mängel oder Beschädigungen müssen dem Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch vor Inbetriebnahme oder innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt, schriftlich oder in Textform gemeldet werden.

(3) Der Mietgegenstand ist zum vereinbarten Rückgabetermin vollständig, in sauberem, ordnungsgemäßem und voll funktionsfähigem Zustand sowie inklusive sämtlichen überlassenen Zubehörs an den Vermieter zurückzugeben oder fristgerecht zu retournieren.

(4) Bei verspäteter Rückgabe ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Vermieters wird dem Mieter für jeden angefangenen Tag der reguläre Tagesmietpreis in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.

§ 3 Kaution und Zahlungsbedingungen

(1) Zur Absicherung sämtlicher Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag (insbesondere wegen Beschädigung, Verlust, Reinigung oder verspäteter Rückgabe) ist vor oder bei Übergabe des Mietgegenstands eine Kaution in der im Vertrag oder auf der Plattform festgelegten Höhe zu hinterlegen.

(2) Die Kaution ist eine reine Sicherheitsleistung und gilt nicht als Anzahlung auf den Mietpreis. Nach ordnungsgemäßer, fristgerechter und mängelfreier Rückgabe des Mietgegenstands sowie nach erfolgter technischer Eingangskontrolle wird die Kaution vollständig an den Mieter zurückerstattet.

(3) Bei Beschädigungen, starker Verschmutzung, fehlendem Zubehör oder ausstehenden Forderungen ist der Vermieter berechtigt, die entstehenden Instandsetzungs-, Reinigungs-, Wiederbeschaffungs- oder Ausfallkosten mit der Kaution zu verrechnen. Über eventuelle Einbehalte wird der Mieter gesondert unter Vorlage entsprechender Nachweise informiert.

§ 4 Obhutspflicht, Nutzung und Haftung des Mieters

(1) Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand sorgsam, fachgerecht und ausschließlich gemäß den technischen Spezifikationen und den Bedienungsanleitungen des Herstellers zu behandeln und zu betreiben.

(2) Eine Weitervermietung des Mietgegenstands an Dritte, die Überlassung zur Nutzung an unbefugte Dritte oder die Verbringung an einen nicht im Vertrag genannten Einsatzort ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters ausdrücklich untersagt.

(3) Der Mieter haftet während der gesamten Mietzeit für jeden Verlust, Diebstahl sowie für sämtliche Beschädigungen am Mietgegenstand, die über den normalen und sachgemäßen Verschleiß hinausgehen, verschuldensunabhängig bzw. nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 5 Stornierungsbedingungen und Rücktritt

(1) Stornierungen durch den Mieter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Sofern im Einzelfall keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten bei Stornierungen folgende Pauschalen als vereinbart:

  • Bis 14 Tage vor Mietbeginn: Kostenfreie Stornierung (volle Erstattung bereits geleisteter Zahlungen).
  • 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 30 % des vereinbarten Mietpreises.
  • Weniger als 7 Tage vor Mietbeginn sowie bei Nichterscheinen (No-Show): 50 % des vereinbarten Mietpreises.

(2) Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

§ 6 Schlussbestimmungen

(1) Für diese Mietbedingungen und das gesamte Vertragsverhältnis zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Sofern der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Vermieters in Bruchsal.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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